Rettungswege

Rettungswege im und um das Haus

Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit eine Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein.

Beachten Sie daher die folgenden Hinweise:

  • Der Treppenraum, durch den man zu seiner Wohnung gelangt, muss begehbar sein, das heißt frei von "Gerümpel".
  • An den Treppenraum angrenzende Kellertüren sollten stets geschlossen sein, erst recht, wenn es sich um feuerhemmende Brandschutztüren handelt.
  • Der Raum unter Treppenpodesten und -absätzen darf nicht als Lager für brennbare Materialien genutzt werden.
  • Treppenräume dürfen nicht zum Abstellen von Abfallbehältern genutzt werden.

Sollte im Brandfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Hausbewohner eingesetzt. Sie stellen den sogenannten "zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein.

Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Große Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr brauchen Platz - einzig und allein für Ihre Rettung! Sorgen Sie tagtäglich dafür, dass ein solcher Platz ungehindert vorhanden ist.

Rettungswege im Gebäude und außenliegende Feuerwehrflächen können lebensrettend sein - nehmen Sie diese Hinweise also ernst. Es könnte um Ihr Leben gehen!



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