Garagen

Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.

Deshalb in Kleingaragen (bis 100 m²):

  • Nicht mehr als die erlaubte Menge Benzin oder Dieselkraftstoff lagern (§ 18 ThürGarVO).
  • Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan) in Garagen aufbewahren
  • Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere feuergefährliche Flüssigkeiten auf eine Mindestmaß beschränken
  • Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von weniger als 21 °C nicht in Garagen zum Reinigen verwenden
  • Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten

Besondere Vorsicht ..

ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern. Bedenken Sie: Schleiffunken von Stahl erreichen Temperaturen bis zu 1.800 °C. Feuerlöschmittel (Feuerlöscher der Brandklasse AB) bereitstellen. Nach Beendigung der Arbeiten mehrmalige Kontrolle durchführen.

Beachten Sie, ...

dass in Garagen öl- und fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern aus nicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden dürfen. Für ausreichende Belüftung der Garage sorgen.



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