Bei diesem Bericht handelt es sich natürlich um einen Aprilscherz.
Ab dem 1. Mai 2018 gilt für die Feuerwehren in Thüringen eine neue Ausbildungsvorschrift. Darin ist geregelt, dass Feuerwehren, in deren Ausrückbereich sich mit Wintersportgeräten befahrbare Flächen befinden, in der Pistenrettung ausgebildet sein müssen. Damit hat der Gesetzgeber auf die Erfahrungen aus den vergangenen Wintern reagiert und eine Lücke bei der Ausbildung geschlossen.
Da das zuständige Ministerium die Feuerwehren bereits frühzeitig über die geplanten Änderungen informiert hatte, begann die Ausbildung der ersten elf Kameraden der Feuerwehr Heiligenstadt bereits im Januar. Um für die kommende Wintersaison vorbereitet zu sein, erhielten die Einsatzkräfte eine Schulung in der Handhabung der zukünftigen Schneefahrzeuge. Die aus Aluminium gefertigten Fahrzeuge befinden sich derzeit noch im Bau und sollen mit Sondersignalanlage und Spezialausrüstung ausgestattet werden. Aus diesem Grund übten die Feuerwehrleute zunächst mit Holzschlitten. Eigens hierfür waren Ausbilder aus Oberhof angereist, die die Kameraden in die nicht zu unterschätzende Fahrphysik der neuen Gefährte einwiesen. In Ermangelung von Schnee folgen im Frühjahr und Sommer „Trockenübungen“.
Als Trägerfahrzeug für die Einsatzschlitten soll das neue Mannschaftstransportfahrzeug dienen. Zu diesem Zweck wurden auch Schneeketten beschafft. „Innerhalb von zehn Minuten nach Alarm können wir alle Rodelhänge in der Kernstadt erreichen.“, sagt Stadtbrandmeister Peter Müller. Eine ständige Wachbereitschaft an stark frequentierten Rodelhängen sei daher nicht notwendig, erklärt der Stadtbrandmeister.