Kein Durchkommen für Rettungskräfte

Immer wieder verlieren Rettungskräfte wertvolle Zeit bei der Anfahrt zum Einsatzort. Hauptgrund dafür ist die Unachtsamkeit und das Fehlverhalten von einigen Verkehrsteilnehmern. Oftmals werden Fahrzeuge im Park- bzw. Halteverbot, im Kreuzungsbereich, vor Rettungszufahrten, an Engstellen oder auf Hydranten abgestellt. Diese Erfahrung machte die Feuerwehr Heiligenstadt in den letzten Monaten gleich öfters bei Einsätzen im Stadtgebiet. „Für unsere Fahrzeugführer verlangt das ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit, zum Teil müssen die Fahrzeuge durch versperrte oder zu enge Durchfahrten von Einweisern durchgelotst werden“, erläutert Wehrführer Bernhard Gremmer. Deshalb unternahm die Polizei Eichsfeld zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde Heiligenstadt und der Feuerwehr Heiligenstadt vor wenigen Tagen eine vor Ort Begehung in einigen ausgewählten Straßen, aufgrund der teilweise schlechten Parksituation. Da diese Kontrolle vormittags stattfand, wurden einige Szenarien aus der Praxis bewusst nachgestellt. Mit Hilfe der Drehleiter der Feuerwehr Heiligenstadt konnten Matthias Hoffmann von der Polizei Eichsfeld und Thomas Fleischhauer vom Ordnungsamt Heiligenstadt die Schwierigkeiten in den Straßen aufgezeigt werden. „Wir wollen mit dieser Aktion erst einmal die Probleme an einigen Stellen der Stadt aufnehmen“, so Thomas Fleischhauer, der gleichzeitig allgemeine Hinweise zum Parkverhalten an die Windschutzscheiben der Verkehrsteilnehmer anbrachte. Mit dieser ersten Kontrolle möchten die Institutionen an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer appellieren, denn jeder Bürger kann selbst schnell in die Situation kommen, wo er schnelle Hilfe benötigt. Autofahrer sollten beim Abstellen ihres Fahrzeuges darauf achten, dass Rettungskräfte die Straße ungehindert passieren können. In den nächsten Wochen will die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung verstärkt auch Kontrollen in den Abendstunden durchführen. Gleichzeitig ist eine wiederholte Aktion mit einem Feuerwehrfahrzeug am Wochenende, wenn die Wohngebiete zum Teil zu geparkt sind, geplant. Dann sieht sich das Ordnungsamt auch veranlasst, bei gravierenden Verstößen Bußgelder zu verhängen oder die Fahrzeuge abzuschleppen. (Heiligenstadt / 22.07.05)



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