Katastrophenschutz

Der Landkreis Eichsfeld ist als Untere Katastrophenschutzbehörde für den Katastrophenschutz zuständig. Somit obliegt es dem Landrat, den Eintritt und das Ende einer Katastrophe festzustellen.

In § 25 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wird eine Katastrophe wie folgt definiert:

"Ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn die Behörden, Dienststellen, Organisationen, Einheiten, Einrichtungen und eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung zusammenwirken."

Neben anderen Behörden, Einrichtungen und Hilfsorganisation wirkt auch die Feuerwehr Heiligenstadt im Katastrophenschutz mit. Hier ist ein Teil des Katastrophenschutz-Einsatzuges 2 stationiert. Der Schlauchwagen SW 2000-Tr (Standort Günterode) ist Bestandteil dieses Einsatzzuges, der auch überregional zum Einsatz kommt. Ebenso ist der Gerätewagen Gefahrgut aus Heiligenstadt Teil des Katastrophenschutz-Gefahrgutzuges.



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