Rauchmelder retten Leben

Warum Rauchmelder?

Bei fast allen Bränden entwickeln sich bereits in der Entstehungsphase große Mengen Brandrauch, die innerhalb weniger Minuten sogar große Räume füllen können. Eine Flucht ist dann nicht mehr möglich. Brandrauch ist immer giftig und tötet innerhalb weniger Minuten. Gerade in den ersten Minuten dieser Entstehungsphase entwickelt sich besonders viel Kohlenmonoxid, welches geruch- und geschmacklos ist. Es führt bereits in geringen Konzentrationen, d. h. nach drei Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und nach zehn Atemzügen zum Tod.

Nachts ist die Gefahr am größten: Obwohl nur etwa ein Drittel aller Brände nachts ausbrechen, fallen rund drei Viertel aller Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer, ein deutlicher Ausdruck der weit verbreiteten Unterschätzung der Brandgefahr.

Brandtote sind Rauchtote

Drei Viertel aller Opfer von Wohnungsbränden sterben an Rauchvergiftung. Der Großteil der Brandopfer fällt dem Rauch im Schlaf zum Opfer. Die meisten Feuer beginnen mit einer Schwelphase. Der Rauch verteilt sich unbemerkt in der ganzen Wohnung. Das geruchlose Kohlenmonoxid (CO) und -dioxid (CO2) im Rauch wird Sie einschläfern, bewegungsunfähig und schon nach drei Atemzügen bewusstlos machen. Bereits zehn Atemzüge sind tödlich. Die nächtlichen Brandopfer schlafen in den Tod.

Aufwachen bevor es zu spät ist

Die Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch einer Brandes im Durchschnitt vier Minuten zur Flucht bleiben. Ein Rauchmelder warnt durch einen schrillen, durchdringenden Alarmton rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen gebildet haben und hilft so, lebenswichtige Fluchtsekunden zu sichern. Aus diesem Grund haben sich Rauchmelder als Lebensretter und wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bewährt.

In Thüringen besteht gemäß § 48 Abs. 4 ThürBO Rauchmelderpflicht. Danach müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Da aber jederzeit mit der Entstehung eines Brandes  gerechnet werden muss, rät die Feuerwehr, diese Frist nicht auszuschöpfen und bereits jetzt Rauchmelder zu installieren.

Installation von Rauchmeldern

Rauchmelder lassen sich einfach mit den mitgelieferten Schrauben und Dübeln montieren. Für einen Mindestschutz gilt als Faustregel: Ein Rauchmelder im Flur pro Etage sowie in den Schlafzimmern. Ganz nach Wohnsituation ist mit zusätzlichen Rauchmeldern ein optimal erweiterter Schutz zu erreichen. Bei Anbringung in Küche und Bad kann es durch Wasserdampf zu unerwünschten Fehlalarmen kommen.

Mindestschutz und bei Zimmergrößen bis 60 m² auch ausreichend ist ein Rauchmelder in der Zimmermitte. Bei größeren Einzimmerwohnungen empfiehlt sich ein weiterer Rauchmelder.

Für den Mindestschutz installiert man einen Rauchmelder in möglichst zentraler Position, normalerweise im Flur, sowie im Schlaf- und Kinderzimmer.

Für den Mindestschutz wird ein Rauchmelder im Flur in jedem Stockwerk sowie im Schlaf- und Kinderzimmer installiert. Optimaler Schutz heißt, jedes Zimmer, außer Bad und Küche mit einem Rauchmelder auszurüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

Regelmäßige Überprüfung

  • Alle Rauchmelder sollten einmal im Monat auf ihre Funktion überprüft werden.
  • Die Batterien müssen spätestens bei der Warnmeldung für nachlassende Batterieleistung gewechselt werden.
  • Rauchmelder müssen von Zeit zu Zeit gereinigt werden, da Staub die Funktion beeinträchtigen kann.
  • Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.

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