23.02.2017  

Stadtrat beschließt neue Feuerwehrsatzung


In seiner gestrigen Sitzung beschloss der Stadtrat die neue Feuerwehrsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. Das letztmals 2005 aktualisierte Dokument regelt neben der Bezeichnung, Gliederung und Organisation der fünf Freiwilligen Feuerwehren auch die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen. Notwendig wurden die Änderungen unter anderem, um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Darüber hinaus wurden Empfehlungen aus dem Projekt „Demokratie in der Feuerwehr“ umgesetzt. Im März wird die neue Feuerwehrsatzung in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Anhörung der Angehörigen der Einsatzabteilung in Form einer geheimen Vertrauensfrage vor Bestellung von Führern und Unterführern

  • Führungskräfte müssen nicht mehr Einwohner der Stadt Heilbad Heiligenstadt sein
  • Nachweis der Straffreiheit und der geistigen und körperlichen Tauglichkeit sowie Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vor Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr

  • Einführung einer einjährigen Probezeit nach Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr

  • Benennung wichtiger Gründe zur Entpflichtung der Feuerwehrangehörigen und Konkretisierung der Ordnungsmaßnahmen bei Dienstpflichtverletzungen

  • Stattfinden einer gemeinsamen Hauptversammlung aller Freiwilligen Feuerwehren der Stadt im Abstand von fünf Jahren
  • jährliche Wahl der Vertreter der Einsatzabteilung und des Vertreters der Alters- und Ehrenabteilung für den Feuerwehrausschuss
  • strukturierte Regelungen zu Wahlverfahren, unter anderem Möglichkeit der Stimmabgabe bei der Wahl des Stadtbrandmeisters zwei Wochen vor offiziellem Termin
  • Ernennung von Beauftragten für besondere Aufgaben auf Vorschlag des Feuerwehrausschusses
  • Anhörung des Feuerwehrausschusses vor Entpflichtung von Feuerwehrangehörigen



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