In seiner gestrigen Sitzung beschloss der Stadtrat die neue Feuerwehrsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt. Das letztmals 2005 aktualisierte Dokument regelt neben der Bezeichnung, Gliederung und Organisation der fünf Freiwilligen Feuerwehren auch die Rechte und Pflichten der Feuerwehrangehörigen. Notwendig wurden die Änderungen unter anderem, um die Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Darüber hinaus wurden Empfehlungen aus dem Projekt „Demokratie in der Feuerwehr“ umgesetzt. Im März wird die neue Feuerwehrsatzung in Kraft treten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Anhörung der Angehörigen der Einsatzabteilung in Form einer geheimen Vertrauensfrage vor Bestellung von Führern und Unterführern
Nachweis der Straffreiheit und der geistigen und körperlichen Tauglichkeit sowie Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vor Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
Einführung einer einjährigen Probezeit nach Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
Benennung wichtiger Gründe zur Entpflichtung der Feuerwehrangehörigen und Konkretisierung der Ordnungsmaßnahmen bei Dienstpflichtverletzungen