12.11.2015  

Freitag, der 13.11.2015 ist Rauchmeldertag


Aus diesem Anlass beantwortet die Feuerwehr Heiligenstadt häufig gestellte Fragen zum Thema Rauchmelder.

Warum empfiehlt die Feuerwehr Rauchmelder?

Am gefährlichsten bei Wohnungsbränden sind nicht die Flammen, sondern der entstehende Brandrauch. Er ist ein wahrer „Giftcocktail“ und kann schon nach wenigen Atemzügen zum Tod führen. Zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht, ohne die gefährlichen Brandgase überhaupt zu bemerken. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf vor der Gefahr. Er gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Was ist beim Kauf von Rauchmeldern zu beachten?

Geeignete Rauchmelder müssen nicht teuer sein. Wichtig ist, dass die Geräte die in der DIN EN 14604 geforderten Mindestleistungsmerkmale erfüllen. Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind!

In welchen Räumen sind Rauchmelder erforderlich?

Für einen Mindestschutz sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, durch Rauchmelder zu überwachen. Achten Sie dabei darauf, dass ein Rauchmelder nur für einen 60 m2 großen Raum ausreicht! Verwenden Sie bei größeren Räumen mehrere Rauchmelder!

Um einen bestmöglichen Schutz zu erreichen, sollten Sie jeden Raum in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus mit einem Rauchmelder ausstatten. Ausgenommen sind Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf entsteht, z. B. Küche und Bad. In Häusern oder großen Wohnungen bieten sich besonders funkvernetzte Rauchmelder an.     

Wie sollten Rauchmelder installiert werden?

Rauchmelder lassen sich mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Eine Alternative hierzu bieten Magnet-Befestigungssets, mit denen Rauchmelder ohne Schrauben und Bohren angebracht werden können.

Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt! Wählen Sie bei der Installation möglichst die Raummitte bzw. halten Sie einen Mindestabstand von 50 cm zu Wänden! Rauchmelder müssen sich stets in waagerechter Position befinden, auch an Dachschrägen. Nicht angebracht werden sollten die Geräte in der Nähe von Luftschächten, in starker Zugluft und in der Dachspitze.

Müssen Rauchmelder gewartet werden?

Damit installierte Rauchmelder im Ernstfall funktionieren, müssen sie regelmäßig überprüft werden. Hierzu zählen, die Gerätefunktion über die Prüftaste zu testen, die Batterie bei Bedarf auszutauschen, die Raucheintrittsöffnungen frei von Verschmutzung zu halten und das Gerät auf Beschädigung zu überprüfen. Zu beachten sind die Vorgaben des Herstellers.

Inzwischen verfügen einige Rauchmelder über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren. Dies erspart den regelmäßigen Batteriewechsel. Generell sind alle Rauchmelder spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme auszutauschen, da nach dieser Zeit eine einwandfreie Funktion nicht mehr gewährleistet werden kann.

Besteht eine Rauchmelderpflicht für Privathaushalte?

In Thüringen besteht gemäß § 48 Abs. 4 der Thüringer Bauordnung Rauchmelderpflicht. Danach müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Feuerwehr rät jedoch, diese Frist nicht auszuschöpfen. Da jederzeit mit der Entstehung eines Brandes  gerechnet werden muss, sollten Sie bereits jetzt Rauchmelder installieren. Mit den kleinen Lebensrettern können Sie beispielsweise zum Weihnachtsfest ein Stück Sicherheit schenken.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: www.rauchmelder-lebensretter.de.

 

 




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